Die Privatkassen sind in dieser Beziehung fortschrittlicher. Abhängig von dem jeweiligen Versicherungsverhältnis übernehmen Sie die Aufwendungen für eine naturheilkundliche Behandlung. Auch Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Beamte, Lehrer, usw.) haben die Möglichkeit, zumindestens eine Teilerstattung zu beantragen.
Aber lassen Sie sich hierdurch nicht abschrecken - auch wenn Sie nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören. Im Rahmen einer persönlichen Beratung werden Sie feststellen, dass naturheilkundliche biologische Behandlungen wesentlich günstiger sind, als man zunächst vermutet.
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